Allgemeine Geschäftsbedingungen

Catherine Avak ist Kommunikationsdesignerin und Fotografin. Sie führt das Büro Catherine Avak, Design und Kommunikation by avak in 97350 Mainbernheim, Schützenstraße 1.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Catherine Avak und dem/der Auftraggeber*in geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Catherine Avak hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Mündliche Nebenabreden haben Catherine Avak und der/die Auftraggeber*in nicht getroffen.

2. Vertragsabschluß

2.1. Die Beauftragung von Catherine Avak kann per Brief, E-Mail oder mündlich erfolgen. Für eine Beauftragung soll der/die Auftraggeber*in die gewünschten Vertragsziele Catherine Avak umfassend darlegen.

2.2. Der Vertragsschluss erfolgt mit Annahmeerklärung von Catherine Avak gegenüber dem/der Auftraggeber*in. In der Annahmeerklärung fasst Catherine Avak die wesentlichen Vertrags­inhalte zusammen. Wenn Catherine Avak die Annahme per Brief oder E-Mail erklärt, wird der Vertrag spätestens zehn Werktage nach Zugang der Erklärung mit dem in diesem Bestätigungsschreiben erklärten Inhalt geschlossen, falls der/die Auftraggeber*in nicht innerhalb dieser Frist widerspricht.

3. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

3.1. Der erteilte Auftrag an Catherine Avak ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungs­rechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechts­gesetzes.

3.2. Sämtliche Arbeiten von Catherine Avak, wie insbesondere Skizzen, Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

3.3. Ohne Zustimmung von Catherine Avak dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.

3.4. Die Werke von Catherine Avak dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den verein­barten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom/von der Auftrag­geber*in bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

3.5. Catherine Avak räumt dem/der Auftraggeber*in die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 3.4.) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Catherine Avak und der/die Auftraggeber*in treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

3.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schrift­lichen Zustimmung von Catherine Avak.

3.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Catherine Avak bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der/die Auftraggeber*in das Recht auf Urheberbenennung kann Catherine Avak zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Catherine Avak unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

3.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.9. Der/Die Auftraggeber*in ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Catherine Avak nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Catherine Avak formale Schutzrechte wie z. B. eingetragenes Design, Gemeinschafts­geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

3.10. Catherine Avak bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z. B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.), zu nutzen und auf ihre Tätigkeit für den/die Auftraggeber*in hinzuweisen.

3.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt bleibt das Recht von Catherine Avak, ­An­sprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social-Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Catherine Avak bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung ihrer Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

4. Ablauf von Aufträgen

4.1. Die Vertragsabwicklung erfolgt grundsätzlich in drei Phasen: Briefing-, Entwurfs- und Produk­tionsphase.

4.2. Grundlage für die Auftragserfüllung ist die Projektbeschreibung (Briefing), die Catherine Avak vom/von der Auftraggeber*in schriftlich erhält, oder gemeinsam (in Gesprächen, Workshops etc.) mit dem/der Auftraggeber*in und aufgrund zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen formuliert. Eine gegebenenfalls von Catherine Avak verfasste schriftliche Projektbeschreibung (Re-Briefing) ist vom/von der Auftraggeber*in auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Später auftretende Änderungswünsche, die im Re-Briefing nicht vereinbart wurden, können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

4.3. Nach Abschluss der Briefing-Phase gemäß 4.2 erarbeitet Catherine Avak ein Konzept oder erstellt innerhalb vereinbarter Fristen einen Musterentwurf (Entwurfsphase). Der/Die Auftraggeber*in hat das Recht, nach Erhalt des ersten Konzepts oder Entwurfs, zweimalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitentwurf fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands nach der Preisliste von Catherine Avak (Stand 31.12.2021).

5. Terminabsprachen

5.1. Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich (i. d. R. per Zeitplan) festzuhalten bzw. zu bestätigen.

5.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der/die Auftraggeber*in zu den von Catherine Avak angegebenen Terminen alle notwendigen Unter­lagen, Daten und Informationen vollständig zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Ver-
fügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers/der Auftraggeberin.

5.3. Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbinden Catherine Avak von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.

6. Geheimhaltung

6.1. Catherine Avak verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Design-Auftrag/ -Angebot zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers/der Auftraggeberin erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

6.2. Catherine Avak wird durch geeignete vertragliche Abreden mit der für sie tätigen Arbeitnehmer*-
innen und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Wei-
tergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebs­geheimnisse unterlassen.

7. Vergütung; Fälligkeit

7.1. Soweit zwischen dem/der Auftraggeber*in und Catherine Avak keine gesonderte Verein­barung getroffen wurde, erfolgt die Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung (Beratung, Entwürfe, Konzepte, Design, Projektmanagement etc.) nach Zeitaufwand auf Grundlage der Preisliste
(Stand 31.12.2021). Die Vergütung versteht sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

7.3. Catherine Avak rechnet sämtliche Projekte ab einem Gesamtvolumen von 1000 Euro netto folgendermaßen ab:
– ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
– ein Drittel nach Fertigstellung von 50 Prozent der Arbeiten
– Rest nach Ablieferung

7.4. Sämtliche Rechnungen von Catherine Avak sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs­datum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, es gibt eine einzelvertraglich andere Regelung.

8. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung

8.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z. B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes), nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

8.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z. B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind vom/von der Auftraggeber*in zu erstatten.

8.3. Der/die Auftraggeber*in erstattet Catherine Avak die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

8.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

8.5. Die Honorare von Catherine Avak fallen unter die dem/der Auftrag­geber*in nach dem Künstler­sozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht. Catherine Avak weist vor­sorglich darauf hin, dass der/die Auftraggeber*in gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.

9. Fremdleistungen

9.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt Catherine Avak im Namen und für Rechnung des/der Auftraggeber*ins vor. Der/Die Auftraggeber*in ist verpflichtet, Catherine Avak hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

9.2. Soweit Catherine Avak auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftraggeberin im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der/die Auftraggeber*in verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der/die Auftraggeber*in stellt Catherine Avak im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

10. Mitwirkung des Auftraggebers/der Auftraggeberin; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

10.1. Der/Die Auftraggeber*in ist verpflichtet, Catherine Avak alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Catherine Avak nicht zu vertreten.

10.2. Der/Die Auftraggeber*in versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er/sie Catherine Avak zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der/Die Auftraggeber*in ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm/ihr gestellten Unterlagen. Sollte der/die Auftraggeber*in nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der/die Auftraggeber*in Catherine Avak im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10.3 Alle Leistungen von Catherine Avak (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Kopien, Prints und elektronische Dateien) sind vom/von der Auftraggeber*in zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang bei dem/der Auftraggeber*in freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Auftraggebers/der Auftraggeberin gelten sie als genehmigt.

10.4. Für Catherine Avak besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der/die Auftrag­geber*in während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der/die Auftraggeber*in.

11. Datenlieferung und Handling

11.1. Catherine Avak ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z. B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auf­trages entstanden sind, an den/die Auftraggeber*in herauszugeben. Wünscht der/die Auftraggeber*in die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom/von der Auftraggeber*in zu vergüten.

11.2. Stellt Catherine Avak dem/der Auftraggeber*in Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Catherine Avak vorgenommen werden.

11.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der/die Auftraggeber*in.

11.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers/der Auftraggeberin entstehen, haftet Catherine Avak nicht.

12. Eigentum und Rückgabepflicht

12.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, ­werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Catherine Avak zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

12.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Bei Beschädigung oder Verlust hat der/die Auftraggeber*in die Kosten zu ­ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Catherine Avak bleibt vor­behalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

13. Produktionsüberwachung; Belegmuster

13.1. Die Produktion wird von Catherine Avak nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schrift­lichen Vereinbarung mit dem/der Auftraggeber*in vereinbart ist. Für diesen Fall ist Catherine Avak berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Catherine Avak haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 14.

13.2. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Catherine Avak eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 5 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Catherine Avak auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.

14. Gewährleistung; Haftung

14.1. Catherine Avak haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Catherine Avak auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

14.2. Ansprüche des Auftraggebers/der Auftraggeberin gegen Catherine Avak aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 14.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

14.3. Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

14.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den/die Auftrag­geber*in. Mit der Freigabe übernimmt der/die Auftraggeber*in die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

14.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Catherine Avak nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die sie an Dritte vergibt.

14.6. Sofern Catherine Avak Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftrag­geberin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den/die Auftrag­geber*in ab. Der/Die Auftraggeber*in verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Catherine Avak die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

14.7. Catherine Avak haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrecht­liche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Ent-
würfe oder ihrer sonstigen Designarbeiten, die sie dem/der Auftraggeber*in zur Nutzung überlässt. Catherine Avak ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom/von der Auftraggeber*in selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

14.8. Catherine Avak haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urherber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Catherine Avak ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

15. Besondere Bedingungen für Webdesign

Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:

15.1. Catherine Avak erstellt die Website entsprechend einem vom/von der Auftraggeber*in freigege­benen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) Catherine Avak keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website (z. B. regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zeritfikaten etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

15.2. Für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. z. B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.) sowie für die Inhalte der Website ist der/die Auftraggeber*in alleine verantwortlich.

15.3. Ist vereinbart, dass Catherine Avak auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z. B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt, so wird sie dies bei Gestaltung und Umsetzung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist Catherine Avak nicht verantwortlich.

15.4. Nach Fertigstellung überträgt Catherine Avak die Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers/der Auftraggeberin, z. B. durch Herauf‌laden der Daten auf den vom/von der Auftrag­geber*in zugänglich gemachten Server oder Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers/der Auftraggeberin beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 14.3.). Der/Die Auftraggeber*in ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.

16. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

Catherine Avak erhebt Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Der/Die Auftraggeber*in ist berechtigt, Auskunft der bei Catherine Avak über den/die Auftraggeber*in gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Der/Die Auftraggeber*in kann Catherine Avak dazu unter hallo@by-avak.de oder Am Hündlein 19, 97346 Iphofen erreichen. Dem/Der Auftrag­geber*in steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

17. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist 97346 Iphofen in Deutschland.

18. Schlussbestimmungen

18.1. Gerichtsstand ist Würzburg, sofern der/die Auftraggeber*in Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der/die Auftraggeber*in juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder­vermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Catherine Avak ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu klagen.

18.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

18.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126 b BGB mittels E-Mail gewahrt.

18.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Stand: 7. Februar 2023